Geschäftsbedingungen
für Leistungen der Hotel-Appartementanlage Meerlust

Diese Bedingungen gelten für die Erbringung von Logisleistungen sowie für die Überlassung von Banketträumen zur Durchführung von Veranstaltungen sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
Sie gelten in gleicher Weise für die Überlassung sonstiger Räume, Vitrinen und Flächen in den mit dem Hotel verbundenen Veranstaltungsbereichen. Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Gastes (einheitliche Bezeichnung für den Veranstalter/Besteller/Gast usw.) werden auch dann, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde, nicht Vertragsinhalt.

1. Vertragsverhältnis
Der Vertrag kommt  durch die Annahmen des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.  Die Reservierung von Räumen, Vitrinen oder Flächen begründet ein Mietverhältnis. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Wird die Reservierung durch einen Dritten vorgenommen, so wird auch dieser, ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung durch den Gast, Vertragspartner und haftet für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten neben dem Gast als Gesamtschuldner.
Eine Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung von Hotelzimmern zu anderen als zu Wohnzwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

2. An- und Abreise
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr, Ferienwohnungen um 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 11:00 Uhr und die Ferienwohnungen um 10:00 Uhr dem Hotel geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann des Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%.
Die Bestimmung der dem Gast zuzuweisenden Räume erfolgt am Anreisetag durch das Hotel. Der Kunde erwirbt kein Anrecht auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vermieten, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Der Gast hat eine vorgesehene Abreise nach 11:00 Uhr bzw. 10:00 Uhr dem Empfang spätestens bis 18:00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen.

3. Preis
Die Preise bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt, ist sie in den Preisen eingeschlossen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. War ein Festpreis vereinbart und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 6 Monate, so behält sich das Hotel vor, eine angemessene Preisänderung vorzunehmen.

4. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen des Hotels aufgrund dieses Vertrages sind binnen 15 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. In jedem Falle kann das Hotel vom Gast eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Bei Überschreitung von genannter Zahlungsfrist kommt der Gast in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr von Euro 20,00 verlangt werden.

5. Rücktritt und Stornierung
Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Verhinderungsgründe, insbesondere solcher außerhalb der Einflusssphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, von dem Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Gast Ersatzansprüche zustehen. Nimmt der Gast das bestellte Zimmer ohne dies rechtzeitig mitzuteilen nicht in Anspruch, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises des ersten Reisetages einschließlich der ersten Übernachtung verpflichtet, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt.

Im übrigen gelten folgende Stornierungsfristen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde:
bis 45 Tage vor Anreise kostenfrei -, von 44 bis 25 Tage vor Anreise 40 % -, von 24 bis 11 Tage vor der Anreise 60% -, danach Berechnung von 80 % des gesamten Reisepreises.
In allen Fällen bleibt dem Gast der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist des Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

6. Haftung
Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Das Hotel bemüht sich um die pünktliche Ausführung von Weckaufträgen, die Rechtzeitigkeit und Richtigkeit von Nachrichtenübermittlungen und eine rechtzeitige Überbringung von Warensendungen aller Art. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt.
Aus dem oben genannten Absatz ergibt sich keinerlei Haftung des Hotels.
Der Gast ist verpflichtet, erkennbare Mängel und Schäden unverzüglich dem Hotel zu melden. Unterlässt er dies, kann er für hieraus entstehende Schäden haftbar gemacht werden.
Sofern dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder an einem anderen Ort, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einem bei Überlassung des Parkplatzes bereits bestehenden Mangel des Platzes beruhen, höchstens jedoch bis zu Euro 15.000,00 je Fahrzeug einschließlich Zubehör. Der Schaden muss spätestens zum Zeitpunkt des Verlassens des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel angezeigt werden, ansonsten erlischt ein etwaiger Haftungsanspruch.
Der Gast benutzt Freizeiteinrichtungen des Hotels wie Saunen und ähnliche Einrichtungen auf eigene Gefahr. Für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet das Hotel nicht.
Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

7. Veranstaltungen
Der Veranstalter hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung der Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich­rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung. Zeitungsanzeigen und öffentliche Einladungen sowie Verkaufsveranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Ist die Reservierung durch einen Veranstalter vorgenommen worden, so wird auch dieser, ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung durch den Gast, Vertragspartner und haftet für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten neben dem Gast als Gesamtschuldner.
Das Hotel hat das Recht, die Veranstaltung abzusagen, wenn durch die Veröffentlichung wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt werden oder das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht. Dem Veranstalter stehen dann keine Schadenersatzansprüche zu.
Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtung und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels mitbringen. Es wird dann eine Servicegebühr berechnet.
Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, einzustehen. Es obliegt dem Veranstalter, entsprechende Versicherungen abzuschließen. Das Hotel kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotels zulässig. Werden bei Veranstaltungen Rechte Dritter (Urheberrechte usw.) berührt, so ist der Veranstalter verpflichtet, vor Durchführung der Veranstaltung entsprechende Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen und anfallende Gebühren (GEMA­Gebühren usw.) direkt zu bezahlen. Sollten dennoch Schadenersatzansprüche gegen das Hotel geltend gemacht werden, so stellt der Veranstalter das Hotel gegenüber den Anspruchsinhabern frei.
Folgende Stornierungsfristen gelten für Veranstaltungen:
- bis 60 Tage vor Veranstaltung kostenfrei, wenn das Hotel anderweitig vermieten kann.
- bis 50 Tage vor Veranstaltung Berechnung des vollen Mietpreises, es sei denn, das Hotel kann anderweitig vermieten
- bis 40 Tage vor Veranstaltung voller Mietpreis zzgl. Ersatz von 33 % des entgangenen Umsatzes (im Zweifel Mindestmenüpreis x Anzahl der gemeldeten Personen)
- bis 30 Tage vor Veranstaltung voller Mietpreis zzgl. Ersatz von 66 % des entgangenen Umsatzes (im Zweifel Mindestmenüpreis x Anzahl der gemeldeten Personen)

Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Veranstalter, der Nachweis eines höheren Schadens dem Hotel vorbehalten. Sonderleistungen, die infolge der Absage nutzlos werden, sind in jedem Falle zu vergüten.
Des Weiteren ist dem Hotel vom Veranstalter bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung eine Liste mit den Namen der Veranstaltungsteilnehmer zu zusenden.

8. Allgemeines
Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.