Geschäftsbedingungen
für Leistungen der Hotel-Appartementanlage Meerlust
Diese Bedingungen gelten für die Erbringung von
Logisleistungen sowie für die Überlassung von Banketträumen zur Durchführung
von Veranstaltungen sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen
und Lieferungen des Hotels.
Sie gelten in gleicher Weise für die Überlassung sonstiger Räume, Vitrinen und
Flächen in den mit dem Hotel verbundenen Veranstaltungsbereichen. Es gelten
ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des
Gastes (einheitliche Bezeichnung für den Veranstalter/Besteller/Gast usw.)
werden auch dann, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde, nicht
Vertragsinhalt.
1. Vertragsverhältnis
Der Vertrag kommt durch
die Annahmen des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht
es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Die Reservierung von Räumen, Vitrinen oder
Flächen begründet ein Mietverhältnis. Vertragspartner sind das Hotel und der
Kunde. Wird die Reservierung durch einen Dritten vorgenommen, so wird auch
dieser, ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung durch den Gast,
Vertragspartner und haftet für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden
Verbindlichkeiten neben dem Gast als Gesamtschuldner.
Eine Unter- oder
Weitervermietung sowie die Nutzung von Hotelzimmern zu anderen als zu
Wohnzwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
2. An- und Abreise
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr,
Ferienwohnungen um 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der
Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Am vereinbarten Abreisetag sind die
Zimmer spätestens um 11:00 Uhr und die Ferienwohnungen um 10:00 Uhr dem Hotel
geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann des Hotel über den ihm dadurch
entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00
Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00
Uhr 100%.
Die Bestimmung der dem Gast zuzuweisenden Räume erfolgt am
Anreisetag durch das Hotel. Der Kunde erwirbt kein Anrecht auf die
Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere
Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach
18:00 Uhr anderweitig zu vermieten, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche
herleiten kann. Der Gast hat eine vorgesehene Abreise nach 11:00 Uhr bzw. 10:00
Uhr dem Empfang spätestens bis 18:00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen.
3. Preis
Die Preise bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der
Leistungserbringung gültigen Preisliste. Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt,
ist sie in den Preisen eingeschlossen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach
Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. War ein Festpreis vereinbart und
liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 6 Monate, so
behält sich das Hotel vor, eine angemessene Preisänderung vorzunehmen.
4. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen des Hotels aufgrund dieses Vertrages sind
binnen 15 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. In jedem Falle
kann das Hotel vom Gast eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Bei
Überschreitung von genannter Zahlungsfrist kommt der Gast in Verzug, ohne dass
es einer Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt ist das Hotel berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens
bleibt hiervon unberührt. Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen,
kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr von Euro 20,00 verlangt werden.
5. Rücktritt und Stornierung
Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger vom Hotel nicht zu
vertretender Verhinderungsgründe, insbesondere solcher außerhalb der Einflusssphäre
des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, von dem Vertrag
zurückzutreten, ohne dass dem Gast Ersatzansprüche zustehen. Nimmt der Gast das
bestellte Zimmer ohne dies rechtzeitig mitzuteilen nicht in Anspruch, so bleibt
er zur Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises des ersten Reisetages
einschließlich der ersten Übernachtung verpflichtet, ohne dass es auf den Grund
der Verhinderung ankommt.
Im übrigen gelten folgende Stornierungsfristen, sofern
nichts anderes schriftlich vereinbart wurde:
bis 45 Tage vor Anreise kostenfrei -, von 44 bis 25 Tage vor
Anreise 40 % -, von 24 bis 11 Tage vor der Anreise 60% -, danach Berechnung von 80 % des gesamten
Reisepreises.
In allen Fällen bleibt dem Gast der Nachweis eines
niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer
bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist des Hotel in diesem Zeitraum
seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer
Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf
Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
6. Haftung
Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch
beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten
Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel
bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu
sorgen. Das Hotel bemüht sich um die pünktliche Ausführung von Weckaufträgen,
die Rechtzeitigkeit und Richtigkeit von Nachrichtenübermittlungen und eine
rechtzeitige Überbringung von Warensendungen aller Art. Fundsachen werden nur
auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt.
Aus dem oben genannten Absatz ergibt sich keinerlei Haftung
des Hotels.
Der Gast ist verpflichtet, erkennbare Mängel und Schäden
unverzüglich dem Hotel zu melden. Unterlässt er dies, kann er für hieraus
entstehende Schäden haftbar gemacht werden.
Sofern dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder an
einem anderen Ort, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt
dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels
besteht nicht. Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die
auf einem bei Überlassung des Parkplatzes bereits bestehenden Mangel des
Platzes beruhen, höchstens jedoch bis zu Euro 15.000,00 je Fahrzeug einschließlich
Zubehör. Der Schaden muss spätestens zum Zeitpunkt des Verlassens des
Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel angezeigt werden, ansonsten erlischt ein
etwaiger Haftungsanspruch.
Der Gast benutzt Freizeiteinrichtungen des Hotels wie Saunen
und ähnliche Einrichtungen auf eigene Gefahr. Für Mängel, die auch bei
Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet das Hotel
nicht.
Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6
Monate. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten
zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
7. Veranstaltungen
Der Veranstalter hat alle für die Durchführung der
Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse rechtzeitig
auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung der Erlaubnisse
sowie aller sonstigen öffentlichrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit
der Veranstaltung. Zeitungsanzeigen und öffentliche Einladungen sowie
Verkaufsveranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Hotels. Ist die Reservierung durch einen Veranstalter vorgenommen worden, so
wird auch dieser, ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung durch den Gast,
Vertragspartner und haftet für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden
Verbindlichkeiten neben dem Gast als Gesamtschuldner.
Das Hotel hat das Recht, die Veranstaltung abzusagen, wenn
durch die Veröffentlichung wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt
werden oder das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des
Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht. Dem Veranstalter stehen dann keine
Schadenersatzansprüche zu.
Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder
sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf
Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche
Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtung und stellt das Hotel
von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei. Der
Veranstalter darf Speisen und Getränke nur nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung des Hotels mitbringen. Es wird dann eine Servicegebühr berechnet.
Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die
durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte oder
Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, einzustehen. Es obliegt dem
Veranstalter, entsprechende Versicherungen abzuschließen. Das Hotel kann den
Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist
die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen nur mit
schriftlicher Zustimmung des Hotels zulässig. Werden bei Veranstaltungen Rechte
Dritter (Urheberrechte usw.) berührt, so ist der Veranstalter verpflichtet, vor
Durchführung der Veranstaltung entsprechende Genehmigungen auf eigene Kosten
einzuholen und anfallende Gebühren (GEMAGebühren usw.) direkt zu bezahlen.
Sollten dennoch Schadenersatzansprüche gegen das Hotel geltend gemacht werden,
so stellt der Veranstalter das Hotel gegenüber den Anspruchsinhabern frei.
Folgende Stornierungsfristen gelten für Veranstaltungen:
- bis 60 Tage vor Veranstaltung kostenfrei, wenn das Hotel
anderweitig vermieten kann.
- bis 50 Tage vor Veranstaltung Berechnung des vollen
Mietpreises, es sei denn, das Hotel kann anderweitig vermieten
- bis 40 Tage vor Veranstaltung voller Mietpreis zzgl.
Ersatz von 33 % des entgangenen Umsatzes (im Zweifel Mindestmenüpreis x Anzahl
der gemeldeten Personen)
- bis 30 Tage vor Veranstaltung voller Mietpreis zzgl.
Ersatz von 66 % des entgangenen Umsatzes (im Zweifel Mindestmenüpreis x Anzahl
der gemeldeten Personen)
Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Veranstalter,
der Nachweis eines höheren Schadens dem Hotel vorbehalten. Sonderleistungen,
die infolge der Absage nutzlos werden, sind in jedem Falle zu vergüten.
Des Weiteren ist dem Hotel vom Veranstalter bis spätestens
14 Tage vor Beginn der Veranstaltung eine Liste mit den Namen der
Veranstaltungsteilnehmer zu zusenden.
8. Allgemeines
Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der
Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Erfüllungsort und
Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels. Es gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.